Bundesfinanzhof: Prozesskosten nach Kindesentführung mindern nicht die Steuern
Versuchen Väter, ihr von der Mutter entführtes Kind zurück nach Deutschland zu holen, beteiligt sich das Finanzamt nicht an den Kosten. Diese können nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ steuermindernd geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) […]