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Schlachtarbeiter in Baden-Württemberg müssen nicht zweimal wöchentlich getestet werden
Schlachtbetriebe in Baden-Württemberg müssen ihre Mitarbeiter nicht zwangsläufig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim erklärte die entsprechende Pflicht in der Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung für unverhältnismäßig. Die Betriebe […]