Urteil: Sturz auf Firmenskitag ist nicht notwendigerweise ein Arbeitsunfall
Ein Sturz beim Skifahren auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag ist kein Arbeitsunfall, sofern der Ausflug nur einen sehr kleinen Teil der Belegschaft anspricht. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. […]