Sterbegeld bei Beamten darf nicht auf Bafög angerechnet werden
Das sogenannte Sterbegeld ist bei der Berechnung von Bafög nicht als Einkommen zu werten. Es diene im Wesentlichen einem anderen Zweck als der Deckung des Lebensunterhalts oder der Ausbildungskosten, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen laut Mitteilung […]