Aufgepasst! Prämie für Wechsel des Stromanbieters gilt als Einkommen
Eine einmalige Prämie für den Wechsel des Stromanbieters gilt als Einkommen. Dieses ist auf den Bezug von Grundsicherung anzurechnen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Zur Begründung hieß es, der Empfänger des Geldes könne dies frei […]