Hausübertragung gegen „Rente“ bringt keinen Steuervorteil
Wenn Eltern ihr Haus einem ihrer Kinder gegen monatliche Zahlungen vermachen, werden darauf teilweise Steuern fällig. Das gilt auch, wenn diese Zahlungen als „Rente“ ausgestaltet wurden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am […]