BGH-Richter urteilen in Streit um Trittlärm aus Dachgeschoss
Eigentümer einer nachträglich ausgebauten Dachgeschosswohnung müssen Rücksicht auf die Eigentümer der Wohnung darunter nehmen. Bietet die Decke dazwischen nicht den üblichen Schallschutz, muss der Dachgeschoss-Eigentümer mit einem dämmenden Bodenbelag für Ruhe sorgen, wie am Freitag […]