Bei einer neuen Tür ist immerhin der Einbau steuerbegünstigt
Arbeiten in einer Werkstatt können generell nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden – gegebenenfalls, etwa beim Einbau einer vorgefertigten Tür, ist aber die Aufteilung und teilweise Anerkennung des Arbeitslohns möglich. Das entschied der […]