EuGH: Verwendungszweck von Kosmetika gehört auf die Verpackung
Der Verwendungszweck eines Kosmetikprodukts gehört auf die Verpackung oder den Behälter – und darf nicht etwa in einem externen Firmenkatalog beschrieben werden. Dieser Verwendungszweck müsse den Verbraucher „klar über die Anwendung und die Verwendungsweise des […]