Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist kein Arbeitsunfall
Ein Sturz auf dem Weg vom Wohnzimmer ins Arbeitszimmer im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall. Das entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen im Fall eines Gebietsverkaufsleiters, der 2018 beim Sturz von einer Wendeltreppe einen Brustwirbeltrümmerbruch erlitten […]