Finanzgericht: Für Umsätze von Zauberkünstler gilt ermäßigter Steuersatz
Für Umsätze eines selbstständigen Zauberkünstlers aus Auftritten bei Betriebs- und Privatfeiern gilt einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge der ermäßigte Umsatzsteuersatz und nicht der Regelsteuersatz. Mit dieser am Montag veröffentlichten Entscheidung gab das Finanzgericht Münster der Klage […]