Suchtkranke dürfen sogenannte Motivationszuwendung teilweise behalten
Suchtkranke können eine sogenannte Motivationszuwendung für die Teilnahme an einer Arbeitstherapie zumindest teilweise behalten. Die Zuwendung ist wie Arbeitslohn zu behandeln, so dass die hier einschlägigen Freibeträge gelten, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in […]