Waren, die ursprünglich in den von Israel besetzten
Palästinensergebieten stammen, müssen als solche gekennzeichnet werden, so der
Europäische Gerichtshof.
„Auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten“
muss ihr Ursprungsgebiet angegeben werden. Zwar unterliege das von Israel
besetzte Westjordanland „einer beschränkten Hoheitsgewalt“ Israels, gehöre aber
völkerrechtlich nicht dazu.
Die Palästinensische Befreiungsorganisation hat das Urteil
begrüßt.
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