Der Bundestag beschloss heute die von Gesundheitsminister Spahn angestrebte Masern-Impfpflicht. Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, können künftig vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.
In Deutschland kommt es im neuen Jahr zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Kindergärten und Schulen. Eltern müssen ab März die Impfung nachweisen, bevor ihre Kinder in Kitas oder Schulen kommen.
Die Impfpflicht soll für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften – auch für das Personal – gelten. Bei Missachtung drohen im schlimmsten Fall Bußgelder.
Das Gesetz soll zum 1. März 2020 in Kraft treten.