Die Rückkehr zur Meisterpflicht für insgesamt zwölf Gewerke
hat der Bundestag beschlossen. Dies gilt unter anderem für Fliesen- und
Parkettleger, Rollladenbauer und Orgelbauer.
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht
unterliegen, dürfen auch künftig ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen
einen Bestandsschutz erhalten.
In mehr als 50 Berufen war im Jahr 2004 die Meisterpflicht
weggefallen. Damals sollten damit einfachere Tätigkeiten für Selbstständige
geöffnet werden.
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