Heute entscheidet der Bundestag über gesetzliche Regelungen zur besseren Bekämpfung von Kinderpornografie und Missbrauch im Internet.
Wer online mit sexuellen Absichten ein vermeintliches Kind anspricht, bei dem es sich in Wirklichkeit um einen Erwachsenen handelt, macht sich damit künftig auch strafbar.
Zudem soll es Ermittlern erlaubt sein, kinderpornografisches Material künstlich herzustellen, um sich damit Zugang zu anonymen Internetforen zu verschaffen.