Neun Jahre Haft wegen Totschlag mit Samuraischwert

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Landgericht Mönchengladbach hat einen Mann, für die tödliche Bluttat an einem Bekannten mit einem Samuraischwert, zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des alkoholkranken Angeklagten in einer Entzugsklinik an. Zudem muss der 47-Jährige der Ehefrau und den beiden Kindern des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 25.000 Euro zahlen.

Der 47-Jährige hatte gestanden, nach einem Trinkgelage seinen Schachfreund getötet zu haben. Der Angeklagte hatte ausgesagt, er könne sich an den genauen Ablauf nicht erinnern. Nach der Tat im April 2019 hatte er selbst die Polizei gerufen. Die Ermittler zählten 37 Hiebe mit der scharfen Waffe.

Eine Blutprobe ergab beim Angreifer mehr als 2,8 Promille. Deshalb stufte das Gericht den Angeklagten als vermindert schuldfähig ein. Er muss zweieinhalb Jahre seiner Strafe absitzen, ehe er eine Therapie beginnen kann. Erst nach einer Behandlung soll entschieden werden, ob er weiter in Haft bleibt oder die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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