Zum Wohle der Natur -Nürnberger aufgepasst!

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Bild: Dorothea de Koning

Landschaftsschutzgebiete in einer Großstadt wie Nürnberg sind sehr knapp. Entsprechend hoch ist die Zahl der Erholungssuchenden, die in ihrer Freizeit diese Gebiete aufsuchen. Damit der Naturhaushalt intakt bleibt, wurden dafür bestimmte Regeln festgelegt.

Zelten und Grillen ist nur auf zugelassenen Plätzen erlaubt. Fahrradfahrer müssen in Landschaftsschutzgebieten auf den Wegen bleiben. Fahrzeuge dürfen nur auf dafür zugelassenen Wegen und Plätzen gefahren und geparkt werden.

Auch für alle Natur- und Landschaftsräume gibt es allgemeine Verhaltensregeln, die eingehalten werden müssen. Demnach dürfen Pilze, Beeren, Tee- und Heilkräuter oder Nüsse nur für den Eigenbedarf gesammelt werden.

Wildwachsende Pflanzen, Zweige und Blätter dürfen zwar gepflückt werden, aber nicht mehr, als ein Handstrauß! Das Pflücken oder Ausgraben von Orchideen und andere geschützte Arten ist strengstens verboten.

Außerdem sollten Hundebesitzer ihre Hunde während der Nutzzeit von landwirtschaftlich genutzten Flächen fernhalten. Hundekot in den Anbauflächen kann zu wirtschaftlichen Einbußen der landwirtschaftlichen Betriebe und zu Erkrankungen beim Vieh führen.

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Über Raffi Gasser 1134 Artikel
Vorstandsvorsitzender Chefredakteur und Herausgeber des Nürnberger Blatt, Chefredakteur und Herausgeber von FLASH UP sowie Programmdirektor von FLASH