Coronavirus – Mietern soll nicht gekündigt werden dürfen

Justizministerin Lambrecht - Bild: AFP via glomex
Justizministerin Lambrecht - Bild: AFP via glomex

Mietern soll wegen Mietschulden während der Coronavirus-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerin für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der dpa vorliegen soll.

Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete, bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtlichen Folgen drohen.

Bei Darlehen, soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben. Die Vorlage soll am kommenden Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden. In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist um ein Jahr angelegt, bis höchstens 31. Juli 2021.

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