Kurzarbeitergeld soll ausgeweitet werden

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Symbolbild: Reichstagsgebäude Berlin

Der Bundestag beschloss in einem Eilverfahren, dass das Kurzarbeitergeld ausgeweitet werden soll. Arbeitnehmer und Unternehmen sollen so besser vor den wirtschaftlichen Folgen des grassierenden Coronavirus und der einhergehenden Krise geschützt werden.

Olaf Scholz sagte im Plenum, er „werde niemanden alleine lassen“.

Dem beschlossenen Entwurf zufolge, können Betriebe bereits Kurzarbeit beantragen, wenn nur zehn Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass mindestens jeder dritte Mitarbeiter ausfallen muss, damit Kurzarbeitergeld gezahlt wird.

Die neue Regelung soll im April erstmals in Kraft treten.

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