Das ändert sich im Mai: Pakete, Mindestlohn, Kurzarbeit

deaL_unterschrift_vertrag_papier_gesetz_entscheidung
Symbolbild: Gesetz

Jeden Monat treten eine Reihe von Änderungen und Neuerungen für Verbraucher in Kraft, so auch im Mai 2020. Mit einer dieser Änderungen kann man nun ordentlich Geld sparen – hier gibt es die kompakte Übersicht:

1. Pakete werden wieder billiger

Der Paketdienstleister „DHL“ rudert zurück und nimmt seine Paketpreiserhöhung vom Januar zurück. Der Grund: Ein Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur. Diese hielte die neuen Preise für zu teuer. Ein mittelgroßes Päckchen kostet dann beispielsweise wieder 4,50 Euro statt 4,79 Euro.

2. Neues Verpackungsgesetz

Freude für Umweltschützer: Ab dem 15. Mai müssen laut dem neuen Verpackungsschutzgesetz erstmals alle verpflichteten Unternehmen eine Erklärung über ihre Verpackungen einreichen. Das Gesetz soll so zum Umweltschutz beitragen.

3. Der Mindestlohn steigt

Für Maler, Lackierer und Steinmetze steigt der Mindestlohn. So sollen ungelernte Kräfte statt 10,85 Euro künftig mindestens 11,10 Euro pro Stunde verdienen. Gesellen wird der Mindeststundenlohn auf 13,50 Euro angehoben. Auch Steinmetze und Steinbildhauer bekommen mehr Geld für ihre Arbeit. Der Mindeststundenlohn steigt von 11,85 Euro auf 12,20 Euro.

4. Neue Regelungen zur Kurzarbeit

Wegen der anhaltenden Corona.Krise hat sich die Bundesregierung auf neue Regelungen für die Kurzarbeit verständigt. Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember wird für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, die Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens geöffnet.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt