NÜRNBERG. Bei der Stadt Nürnberg wird es bis auf Weiteres keine Kurzarbeit geben. Wo möglich, sollen Mitarbeiter zusätzlich in besonders publikumsintensiven Dienststellen eingesetzt werden. Diese Vorgehensweise haben Oberbürgermeister Marcus König und Personal- und Finanzreferent Harald Riedel in einem gemeinsamen Schreiben an alle städtischen Beschäftigten nun erläutert.
Um fehlende Einnahmen wie beispielsweise Eintrittsgelder und Gewerbesteuereinnahmen teilweise auszugleichen, wurde auch in der Stadtverwaltung die Möglichkeit der Kurzarbeit geprüft. Dabei wurde insbesondere abgefragt, ob für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten nicht eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit besteht, um so andere Bereiche zu unterstützen.
Letztlich hat sich die Stadt Nürnberg derzeit – anders als andere Kommunen – gegen Kurzarbeit und für einen anderweitigen innerstädtischen Einsatz der Beschäftigten entschieden, so geht es zumindest aus einer Pressmitteilung hervor. Da jedoch auch weiterhin Arbeitsausfälle in einzelnen Bereichen vorhanden sind, werden dort alternativ zur Kurzarbeit vorhandene Mehrarbeitsstunden abgebaut, wie es weiter heißt.
„Die Stadt Nürnberg wird auch in dieser Zeit weiterhin eine verlässliche und verantwortungsvolle Arbeitgeberin bleiben. So werden wir voraussichtlich im September dieses Jahres mit dem Gesamtpersonalrat die Rahmenvereinbarung zur Haushaltskonsolidierung und Weiterentwicklung der Nürnberger Stadtverwaltung erneuern. Nach dem Inhalt der Rahmenvereinbarung sind auch zukünftig betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich ausgeschlossen“, so OB Marcus König.
Personal- und Finanzreferent Harald Riedel sagt: „Die momentanen Entwicklungen lassen leider immer nur eine Momentaufnahme zu. Ob und inwieweit uns das Thema Kurzarbeit in naher Zukunft noch einmal beschäftigen wird, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf der Corona- Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab. Grundsätzlich soll die Kurzarbeit im öffentlichen Dienst jedoch auch weiterhin die Ausnahme bleiben. Entsprechend ist nach den Regelungen im Tarifvertrag Kurzarbeit in Kommunen derzeit bis längstens 31. Dezember 2020 möglich.“