Die AfD akzeptiert das gegen sie wegen einer Spendenaffäre verhängte Bußgeld in Höhe von 269.400 Euro. Der Bundesvorstand habe am Freitag in Suhl beschlossen, in dem Rechtsstreit mit der Bundestagsverwaltung nicht in Berufung zu gehen, teilte die AfD mit. Damit werde die Strafzahlung „in Kürze Rechtskraft erhalten“. Der Betrag werde von den turnusmäßigen Zuwendungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung abgezogen.
In der Angelegenheit geht es um den Landtagswahlkampf von AfD-Chef Jörg Meuthen in Baden-Württemberg 2016. Damals hängte die PR-Agentur Goal AG mit Sitz in der Schweiz Plakate auf, verteilte Flyer und schaltete Anzeigen in Lokalblättern. Finanziert wurde dies von Spendern. Den gesamten Vorgang wertete der Bundestag als verbotene Annahme anonymer Spenden und verhängte das Bußgeld.
Die AfD ging dagegen vor dem Berliner Verwaltungsgericht vor und verlor. Vor Abschluss des Verfahrens hatte Meuthen angekündigt, im Falle einer Niederlage in Berufung zu gehen.
Der Vorstand sei weiterhin von der „Unrechtmäßigkeit“ des Bußgeldbescheids „zutiefst überzeugt“, erklärte nun Parteichef Meuthen am Freitag. „Laut anwaltlicher Einschätzung“ sei es aber „eher fraglich, dass wir mit unserer Rechtsauffassung in weiteren Instanzen obsiegen würden“. Das Verfahren sei zugleich sehr aufwendig und teuer.
Der Parteivorstand habe sich daher „in nüchterner Abwägung der Chancen und Risiken dazu entschlossen, auf den weiteren Versuch, unser Recht in dieser Sache durchzusetzen zu versuchen, zu verzichten“, erklärte Meuthen weiter. „Manchmal sind Recht haben und Recht bekommen eben einfach zwei unterschiedliche Dinge, wer hätte das noch nicht erlebt“, resümierte er.