AfD akzeptiert Bußgeld wegen Spendenaffäre um Meuthen

Parteivorstand berät auch über Umgang mit Kalbitz

Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA
Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA

Eine Spendenaffäre um Parteichef Jörg Meuthen wird teuer für die AfD: Die Partei akzeptiert das verhängte Bußgeld in Höhe von fast 270.000 Euro. Der Bundesvorstand habe am Freitag beschlossen, in dem Rechtsstreit mit der Bundestagsverwaltung nicht in Berufung zu gehen, teilte die AfD mit. Bei der Sitzung des Spitzengremiums im thüringischen Suhl sollte es auch um den Umgang mit dem Politiker Andreas Kalbitz gehen.

In der Spendenaffäre geht es um den Landtagswahlkampf von AfD-Chef Meuthen in Baden-Württemberg 2016. Damals hängte die PR-Agentur Goal AG mit Sitz in der Schweiz Plakate auf, verteilte Flyer und schaltete Anzeigen in Lokalblättern. Finanziert wurde dies von Spendern. Den gesamten Vorgang wertete der Bundestag als verbotene Annahme anonymer Spenden und verhängte das Bußgeld von 269.400 Euro.

Die AfD ging dagegen vor dem Berliner Verwaltungsgericht vor und verlor. Vor Abschluss des Verfahrens hatte Meuthen angekündigt, im Falle einer Niederlage in Berufung zu gehen. Darauf wird nun verzichtet. Damit werde die Strafzahlung in Kürze rechtskräftig, erklärte die AfD. Der sechsstellige Betrag werde von den turnusmäßigen Zuwendungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung abgezogen.

Der Vorstand sei weiterhin von der „Unrechtmäßigkeit“ des Bußgeldbescheids „zutiefst überzeugt“, erklärte Meuthen. „Laut anwaltlicher Einschätzung“ sei es aber „eher fraglich, dass wir mit unserer Rechtsauffassung in weiteren Instanzen obsiegen würden“. Das Verfahren sei zugleich sehr aufwendig und teuer. 

Der Parteivorstand habe sich daher „in nüchterner Abwägung der Chancen und Risiken dazu entschlossen, auf den weiteren Versuch, unser Recht in dieser Sache durchzusetzen zu versuchen, zu verzichten“, erklärte Meuthen weiter. „Manchmal sind Recht haben und Recht bekommen eben einfach zwei unterschiedliche Dinge, wer hätte das noch nicht erlebt“, resümierte er.

Der AfD-Bundesvorstand wollte auf seiner Sitzung auch über die Causa Kalbitz sprechen, der auch selbst anwesend sein sollte. Kalbitz war Mitglied des Bundesvorstands, bis ihm das Gremium im Mai die Parteimitgliedschaft entzog. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Parteieintritt  eine Mitgliedschaft in der verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ verschwiegen zu haben. Kalbitz bestreitet eine solche Mitgliedschaft.

Vor einer Woche entschied das Berliner Landgericht, dass Kalbitz wieder in die AfD zurückkehren darf, bis das Bundesschiedsgericht der Partei eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren trifft. Laut einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios entschied das Schiedsgericht allerdings am Dienstag in einem Eilverfahren, dass Kalbitz die Partei vorerst wieder verlassen müsse.

Der AfD-Rechtsexperte Roland Hartwig hält diesen Beschluss für nicht bindend. Die Entscheidung des Landgerichts besage, „dass Herr Kalbitz in alle Rechten und Pflichten als Parteimitglied und als Bundesvorstand wieder eingesetzt ist, und zwar so lange, bis das Schiedsgericht der Partei im sogenannten Hauptsacheverfahren endgültig entschieden hat, und diese Entscheidung liegt nach wie vor nicht vor“, sagte Hartwig am Freitag im RBB-Inforadio.

Zur Frage, ob Kalbitz‘ Rauswurf unbegründet war, wollte er sich nicht festlegen. Hartwig hatte zur Entscheidung des Bundesvorstands im Mai gesagt, diese werde rechtlich keinen Bestand haben.

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