Beschlossene Sache: Bundestag billigt Konjunkturpaket mit Mehrwertsteuersenkung

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Symbolbild: Bundestag mit Reichsadler

Der Bundestag hat das Konjunkturpaket zur Stärkung der Konjunktur in der Corona-Krise gebilligt. Die Maßnahmen, deren Herzstück die Absenkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 ist, wurde am Montag in einer Sondersitzung des Parlaments mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. FDP und AfD stimmten mit Nein, Linke und Grüne enthielten sich. Damit die Steuersenkung wie geplant am Mittwoch in Kraft treten kann, soll am Montagnachmittag noch der Bundesrat darüber abstimmen. 

Der Mehrwertsteuersteuersatz sinkt befristet von 19 auf 16 Prozent , der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Der Bund übernimmt weitgehend die Steuerausfälle für Bund und Länder um Umfang von rund 20 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zeigte sich nach dem Votum überzeugt davon, dass die Steuersenkung die Wirtschaft ankurbeln werde. „Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil dem Wachstum zugute kommt“, sagte er. „Die Absenkung der Mehrwertsteuer bedeutet, dass rund 20 Milliarden Euro an zusätzlicher Kaufkraft den Menschen zur Verfügung stehen.“ Dieses Geld „werden viele für neue und weitere Anschaffungen einsetzen“.

Besondere Hilfen sieht der Gesetzentwurf für Familien und für Alleinerziehende vor. Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind. Er wird in zwei gleichen Raten im September und Oktober ausbezahlt. Der Anspruch besteht für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht – also beispielsweise auch Neugeborene im Dezember. 

Für die Alleinerziehenden, die während der Krise besonders stark belastet waren, wird der sogenannte Entlastungsbeitrag 2020 und 2021 von 1908 Euro auf 4000 Euro angehoben. Dieser wirkt wie ein Freibetrag. Im Bundeshaushalt schlägt der Kinderbonus mit 5,4 Milliarden Euro zu Buche und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit 415 Millionen Euro.

Unternehmen sollen steuerlich entlastet werden, damit sie ihre Liquidität verbessern können. Hier geht es unter anderem um erleichterte Verlustrückträge, Erleichterungen bei der Gewerbesteuer und eine Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage. 

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