Im Fall der Berliner Ku’damm-Raser hat der Bundesgerichtshof (BGH) eines der beiden Mordurteile bestätigt. Der BGH verwarf die Revision eines der beiden Angeklagten gegen die Verurteilung des Landgerichts Berlin zu lebenslanger Haft.
Bei einem illegalen Rennen im Jahr 2016 hatte er einen tödlichen Unfall verursacht: