In der Debatte um die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags lehnt der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow Zugeständnisse an Sachsen-Anhalt ab. „Ich kann und werde nichts Zusätzliches anbieten“, sagte Buhrow der „Mitteldeutschen Zeitung“ aus Halle an der Saale vom Freitag. „Wir dürfen Landtage nicht für bestimmte Zusicherungen gewogen machen.“
Zum 1. Januar soll der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Im Landtag von Sachsen-Anhalt gibt es dafür keine Mehrheit, weil die drei größten Parteien CDU, AfD und Linke dagegen sind. Zusätzliche Sparbeschlüsse, um die Beitragserhöhung geringer ausfallen zu lassen, lehnte Buhrow ab. Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten gerade in der Corona-Krise eine wichtige Funktion. „All das kann man nur machen, wenn man ausreichend Ressourcen hat.“
Sollte der Magdeburger Landtag die Beitragserhöhung ablehnen, schließt der ARD-Vorsitzende eine Verfassungsbeschwerde nicht aus. Er wolle eine solche Konfrontation aber vermeiden und konzentriere sich jetzt „voll auf Überzeugungsarbeit“.
Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer hatten in der vergangenen Woche den Medienänderungsstaatsvertrag, dessen Kern die Erhöhung des Beitrags ist, unterzeichnet. Nun müssen noch alle Landesparlamente den Staatsvertrag ratifizieren. Es gibt aber Zweifel, dass im letzten Schritt auch alle Landtage dem Vertrag zustimmen.
Sachsens-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sieht derzeit im Parlament seines Bundeslands keine Mehrheit für den Vertrag und die Beitragserhöhung. Der CDU-Politiker forderte wiederholt größere Sparanstrengungen von den öffentlich-rechtlichen Sendern sowie die Ansiedlung programmbezogener Gemeinschaftseinrichtungen der Anstalten in Sachsen-Anhalt.