Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Landesgesetz zur paritätischen Besetzung von Männern und Frauen auf den Wahllisten der Parteien für nichtig erklärt. Dies verkündete das Gericht am Mittwoch in Weimar und gab damit einer Klage der AfD statt. Demnach widerspricht das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz der Thüringer Verfassung.
Zur Begründung führte das Gericht aus, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. So könnten die Wählerinnen und Wähler nicht mehr frei entscheiden, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollen. Das Freiheit der Wahl bedeute auch das Recht, sich ohne staatliche Beschränkung zur Wahl zu stellen. In Thüringen regiert Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mit SPD und Grünen.
Es ist bundesweit die erste Entscheidung zu einem zur Erhöhung der Frauenanteile in den Parlamenten gedachten Paritätsgesetz. Als erstes Bundesland hatte Brandenburg ein Paritätsgesetz verabschiedet. Auch dagegen gibt es Klagen, über die im August erstmals verhandelt werden soll.