Befangenheitsantrag abgelehnt! Plädoyer der Staatsanwaltschaft in Weizsäcker-Mordprozess begonnen

Justitia (über cozmo news)
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Am planmäßig letzten Verhandlungstag im Mordprozess nach der tödlichen Messerattacke auf Fritz von Weizsäcker hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit ihrem Plädoyer begonnen. Der Prozess war zuvor unterbrochen worden, weil der Angeklagte Gregor S. einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, Matthias Schertz, gestellt hatte. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen. Ein weiterer Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter Alexander Böhle wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Für den planmäßig letzten Verhandlungstag wurde nach den Plädoyers beider Seiten auch das Urteil erwartet. S. gibt für den Angriff vom 19. November 2019 jahrelangen Hass auf den Ex-Bundespräsidenten und Vater des Opfers, Richard von Weizsäcker, an. 

Der 57-Jährige bezichtigte ihn, mitverantwortlich an der Produktion des Entlaubungsmittels Agent Orange zu sein. US-Truppen hatten im Vietnamkrieg Millionen Liter Agent Orange im Süden von Vietnam versprüht. Das Gift wird bis heute für schwere Missbildungen, Krebserkrankungen und Behinderungen bei der vietnamesischen Bevölkerung verantwortlich gemacht.

Der Gutachter Böhle habe dies als Wahnidee und Verschwörungstheorie bezeichnet, hatte S. den Befangenheitsantrag begründet. Mit seinen Nachfragen habe der Vorsitzende Richter die Ansicht des Gutachters bekräftigt, weswegen er auch diesen für befangen halte.

Böhle hatte S. in seinem Gutachten eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung bescheinigt, jedoch keinen Wahn. Die Sitzung war wegen der Beratung über die Befangenheitsanträge für etwa eine Stunde unterbrochen worden.

S. stach seinem Geständnis und den Ermittlungen zufolge gegen Ende eines Vortrags des Mediziners im Berliner Schlossparkklinikum mit einem Messer auf Fritz von Weizsäcker ein. Bei der Tat war ein Polizeibeamter eingeschritten, der privat unter den Zuhörern der Veranstaltung war. Auf ihn stach S. ebenfalls ein. Bei einer Verurteilung kommt auch die Unterbringung in der Psychiatrie in Betracht.

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