Bei der Ummeldung soll es weniger Papierkram und Behördengänge geben

Symbolbild: Unterschreiben eines Mietvertrags

Wer in eine neue Wohnung zieht, soll künftig weniger Arbeit mit der Ummeldung bei der Behörde haben. Das am Mittwoch vom Kabinett gebilligte Bundesmeldegesetz sieht auch Vereinfachungen beim Datenabruf für Bürger und Verwaltung vor. Künftig sollen mehr Daten elektronisch übermittelt werden. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Was ändert sich bei der Ummeldung des Wohnsitzes?

Bislang muss bei dem Bezug einer Wohnung die schriftliche Bestätigung des Vermieters vorgelegt werden. Dafür wird es künftig ein elektronisches Verfahren geben, auch die Anmeldung beim Amt selbst kann online erledigt werden. Damit entfallen lästiger Papierkram und zeitraubende Behördengänge. Die Online-Anmeldung wird aber keineswegs zur Pflicht: Wer lieber aufs Amt geht, kann das auch weiterhin tun.

Was ändert sich beim Datenabruf für Bürger?

Die Bürger bekommen mit dem neuen Gesetz zudem erstmals die Möglichkeit, selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abzurufen und für verschiedene Zwecke weiter zu nutzen. 

Was ändert sich beim Datenabruf von Behörden?

Bislang gilt für die meisten Behörden ein bestimmter Katalog von Daten, die sie länderübergreifend abrufen können. „Die meisten Daten können bundesweit nur im schriftlichen Verfahren übermittelt werden“, heißt es selbstkritisch ins Seehofers Entwurf. „Dies ist für eine Verwaltung, die zunehmend digital arbeitet, nicht mehr zeitgemäß.“ Deshalb soll der Katalog ausgeweitet und an die Bedürfnisse der abrufenden Stellen angepasst werden. Es soll künftig eine bundeseinheitliche Regelung gelten.

Um bei bestimmten Daten einen unberechtigten Datenabruf zu vermeiden, müssen auch Anlass und Zweck der Übermittlung und der Datenempfänger angegeben werden. Ist im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen, erhält die abrufende Stelle eine Mitteilung, die keine Rückschlüsse darauf zulassen darf, ob zu dem betroffenen Menschen keine Daten vorhanden sind oder ob eine Auskunftssperre besteht. 

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