Das Bundesschiedsgericht der AfD hat den Parteiausschluss des brandenburgischen Politikers Andreas Kalbitz bestätigt. Dies teilte die Partei am Samstag in Berlin mit. Mit dieser bei einer Sitzung in Stuttgart getroffenen Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes sei die vom Bundesvorstand beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft rechtsgültig.
Der AfD-Bundesvorstand hatte dem brandenburgischen AfD-Politiker Kalbitz Mitte Mai mit knapper Mehrheit die Parteimitgliedschaft entzogen. Der Vorstand begründete den Entzug damit, dass Kalbitz beim Eintritt in die AfD eine frühere Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Organisation verschwiegen habe.
Kalbitz klagte vor dem Berliner Landgericht gegen seinen Ausschluss. Das Gericht entschied im Juni, dass er in der AfD bleiben darf, bis das Bundesschiedsgericht der Partei eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren trifft. Dies ist nun am Samstag geschehen.