Der Rechtsaußenpolitiker Andreas Kalbitz geht juristisch gegen den AfD-Parteiausschluss durch das Bundesschiedsgericht der Partei vor. Kalbitz reichte beim Berliner Landgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitag erfuhr. Der Antrag in der Hauptsache soll folgen. Das AfD-Bundesschiedsgericht hatte den von Parteichef Jörg Meuthen betriebenen Ausschluss des brandenburgischen Landespolitikers Kalbitz am vergangenen Wochenende bestätigt.
Unklar ist noch, ob Kalbitz Chef der Brandenburger AfD-Fraktion bleiben wird. Vizefraktionschef Steffen Kubitzki sagte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg bereits, aus seiner Sicht könne Kalbitz das Amt derzeit nicht ausüben. Bislang kam die Fraktion wohl noch nicht zu einer Beratung über das Thema zusammen.
In Brandenburg war schon nach dem Beschluss des Bundesvorstands zum Parteiausschluss von Kalbitz die Geschäftsordnung von der Landtagsfraktion so geändert worden, dass eine Parteimitgliedschaft nicht mehr Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Fraktion ist. Der Landesverband gilt innerhalb der AfD als besonders weit rechts stehend.
Der AfD-Bundesvorstand hatte den Rauswurf von Kalbitz im Mai damit begründet, dass dieser bei seinem Eintritt in die AfD eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) verschwiegen habe. Die HDJ zählt zu den Organisationen, die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehen.