Der US-Technologieriese Apple hat im Streit mit der EU-Kommission um eine milliardenschwere Steuernachzahlung einen Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) errungen. Die Brüsseler Behörde sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Apple für seine Tochterfirmen in Irland unrechtmäßige Steuervergünstigungen erhalten habe, entschied das Gericht am Mittwoch. (Az. T-778/16 und T-892/16)
Der EuG musste die Forderung der Kommission an Irland prüfen, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern. Gegen diesen Beschluss klagten der Konzern und auch Irland. Sowohl die irische Regierung als auch Apple begrüßte die Gerichtsentscheidung am Mittwoch.
Die EU-Kommission hatte im August 2016 die Nachzahlung für den Zeitraum von 2003 bis 2014 gefordert, weil es sich ihrer Ansicht nach um unrechtmäßige Steuervergünstigungen handelte. Irland und auch Apple erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem EU-Gericht. Apple hinterlegte bereits im Jahr 2018 eine Summe von 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto. Daraufhin zog die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Irland zurück.
Endgültig entschieden ist der Streit indes noch nicht: Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.