Länder sehen Diskriminierung lesbischer Paare mit Kindern und stoppen Adoptionshilfegesetz

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Der Bundesrat hat das Gesetz für mehr Hilfen bei Adoptionen gestoppt. Die vom Bundestag im Mai beschlossene Neuregelung, die den betroffenen Familien eine fundierte Begleitung bei Adoptionen sichern soll, verfehlte am Freitag in der Länderkammer die Mehrheit. Grund ist die umstrittene geplante Neuregelung, dass für lesbische Paare künftig eine verpflichtende Beratung bei der Stiefkindadoption gelten soll. 

Grüne und Linke hatten bereits bei der Beschlussfassung im Bundestag kritisiert, dass die neu eingeführte Beratungspflicht bei so genannten Stiefkindadoptionen zu einer Diskriminierung lesbischer Paare führe. „Sie sind die einzigen, die ihre Einigung als Eltern nachweisen müssen“, sagte am Freitag auch der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) im Bundesrat. 

Den Familien würden unnötig „Steine in den Weg gelegt“, sagte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Er kritisierte, dass bei lesbischen Paaren die Mit-Mutter ohnehin auf die Stiefkindadoption angewiesen sei. Diese Benachteiligung werde durch die jetzige Regelung noch verschärft.  

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) appellierte am Freitag im Bundesrat vergeblich an die Länder, dem Gesetz trotz der Kritik zuzustimmen. Sie verwies darauf, dass die Bundesregierung zugesagt habe, das Problem über eine Änderung des Abstammungsrecht zu lösen. Dann würden lesbische Paare mit Kindern als Abstammungsfamilien behandelt, und nicht mehr als Adoptionsfamilien. Damit würde die im jetzt gescheiterten Gesetz vorgesehene Beratungspflicht für lesbische Ehen wohl hinfällig.

Im Bundesrat kam am Freitag zwar auch keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande. Dies könnten aber nun Bundesregierung und Bundestag machen. Dann könnte in dem Gremium nach einer Einigung gesucht werden.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. Die Länderkammer habe sich „einer Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verweigert“, hieß es in einer Erklärung. Giffey müsse das Adoptionshilfe-Gesetz so formulieren, „dass dadurch lesbische Mütter bei der rechtlichen Anerkennung ihrer Familie nicht noch mehr benachteiligt werden als im bestehenden Recht“.

Kern des gescheiterten Adoptionshilfegesetzes ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung bei Adoptionen. Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, sollen diese gegenüber der Vermittlungsstelle einen Rechtsanspruch auf allgemeine Information über das Kind erhalten. 

Adoptivkinder, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, sollen künftig stets durch eine Fachstelle vermittelt werden. Damit soll verhindert werden, dass sie ohne Begleitung in die Bundesrepublik kommen. 

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