Massive Kritik nach Trumps Haft-Erlass für Roger Stone

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Donald Trump - Bild: Gage Skidmore - CC BY-SA 3.0

Die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, seinem langjährigen Vertrauten Roger Stone die Haftstrafe zu erlassen, ist in den USA auf massive Kritik gestoßen. Stone bleibe ein „verurteilter Verbrecher“, schrieb der Sonderermittler in der Russland-Affäre, Robert Mueller, in einem am Samstag veröffentlichten Gastbeitrag für die „Washington Post“. Stone war im Februar wegen seiner Rolle in der Russland-Affäre zu einer 40-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. 

„Stone wurde von der Strafjustiz verfolgt, weil er gegen Bundesgesetze verstoßen hat“, hob Mueller hervor, der zugleich seine Ermittlungen zur Russland-Affäre gegen Kritik aus dem Weißen Haus verteidigte. Die Untersuchung sei von „höchster Bedeutung“ für die USA gewesen.

Das Weiße Haus hatte Stone am Freitag zum „freien Mann“ erklärt, nachdem Trump einen entsprechenden Gnadenerlass unterzeichnet hatte. Stone war im November schuldig befunden worden, parlamentarische Untersuchungen zur Einmischung Russlands in den Präsidentschaftswahlkampf 2016 zugunsten Trumps behindert zu haben. Der 67-Jährige wurde unter anderem dafür verurteilt, den Kongress belogen und einen Zeugen unter Druck gesetzt zu haben.

In dem Gnadenerlass wird Stone hingegen als Opfer der „vollkommen unbegründeten Ermittlungen“ zur Russland-Affäre bezeichnet. Trump hatte sich wiederholt öffentlich in den Fall eingeschaltet und damit viel Kritik auf sich gezogen. Der Präsident kritisierte die zunächst aufgestellte Forderung der Staatsanwaltschaft nach bis zu neun Jahren Haft für Stone und sprach von einem „Justizirrtum“. Daraufhin intervenierte das Justizministerium und bezeichnete die Strafforderung als überzogen. 

Die vier verantwortlichen Staatsanwälte zogen sich aus Protest gegen diese Einmischung von dem Fall Stone zurück. Ein neu eingesetzter Staatsanwalt sprach sich schließlich für eine mildere Strafe aus.

Stone ließ am Freitag über seinen Anwalt erklären, er fühle sich „unglaublich geehrt“ von Trumps Entscheidung. Die oppositionellen Demokraten reagierten hingegen empört und warfen Trump „Machtmissbrauch“ vor. 

Kein Präsident vor ihm habe seine Gnadenbefugnis für einen derart „persönlichen und eigennützigen Zweck“ genutzt, erklärten der Vorsitzende des Justizausschusses im Repräsentantenhaus, Jerry Nadler, und seine Parteikollegin Carolyn Maloney, die den Aufsichtsausschuss der Kongresskammer leitet. 

Die demokratische Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, schrieb bei Twitter von einem „Akt atemberaubender Bestechlichkeit“ und forderte ein Gesetz, das es dem Staatsoberhaupt verbieten würde, eine Haftstrafe für einen Straftäter auszusetzen, der an einer „Verschleierungskampagne“ beteiligt sei, die den Präsidenten vor Strafverfolgung schütze.

Der Präsidentschaftskandidat der Demokraten, Joe Biden, twitterte, Trump sei „der korrupteste Präsident in der modernen US-Geschichte“, ohne sich jedoch ausdrücklich auf den Fall Stone zu beziehen. Trump gefährde die Demokratie mit jedem weiteren Tag im Amt, fügte Biden hinzu. 

Kritik kam aber auch aus den Reihen von Trumps Republikanern. Der prominente Senator Mitt Romney schrieb angesichts des Hafterlasses für Stone im Kurzbotschaftendienst Twitter von „Korruption beispiellosen und historischen Ausmaßes“. Sein Parteikollege, der Senator Pat Toomey, nannte den Gnadenerlass einen „Fehler“.

Trump selbst verteidigte seinen Schritt und bekräftige seine Auffassung, wonach es sich bei den Ermittlungen zur Russland-Affäre um eine „Hexenjagd“ gehandelt habe. Die Verurteilungen Stones und fünf weiterer Trump-Mitarbeiter wie dem einstigen Wahlkampfmanager Paul Manafort seien „unfair“ gewesen, sagte Trump am Freitagabend. Die Menschen in den USA seien „extrem glücklich“ über seinen Gnadenerlass für Stone, „denn in diesem Land wollen sie Gerechtigkeit“. 

Der Russland-Sonderermittler Mueller hatte in seinen fast zweijährigen Ermittlungen zu der Affäre keine hinreichenden Belege für illegale Absprachen zwischen dem Trump-Team und Moskau gefunden. Vom Vorwurf der Justizbehinderung entlastete er den Präsidenten aber ausdrücklich nicht.

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