Der Streit in der AfD um den Parteiausschluss des Rechtsaußenpolitikers Andreas Kalbitz eskaliert weiter. Parteichef Jörg Meuthen warf den Kritikern des Ausschlusses gegenüber der „Welt“ vom Montag ein „seltsames Rechtsstaatsverständnis“ vor. Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland attackierte das Bundesschiedsgericht der Partei, das den Ausschluss von Kalbitz am Samstag gebilligt hatte.
Meuthen bezog sich bei seiner Kritik besonders auf den thüringischen AfD-Politiker und Kalbitz-Vertrauten Björn Höcke, der den Ausschluss als „Willkür-Urteil“ bezeichnet hatte. „Eine derartige Kritik am Bundesschiedsgericht der AfD ist inakzeptabel“, sagte Meuthen dazu.
Im Sender RBB wandte er sich auch dagegen, dass Kalbitz Vorsitzender der brandenburgischen Landtagsfraktion bleibt. „Die Entscheidung über einen Verbleib von Andreas Kalbitz in der Fraktion oder gar im Fraktionsvorsitz, die würde ja die Einheit der Partei gefährden“, sagte er dem Sender mit Blick auf entsprechende Bestrebungen im brandenburgischen Landesverband sowie von Kalbitz selbst.
Die Landtagsfraktion würde damit sagen, sie akzeptiere die Annullierung der Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand und die Bestätigung durch das Bundesschiedsgericht nicht, sagte Meuthen dem RBB weiter. „Damit würde sich die gesamte Fraktion direkt gegen die Partei im Ganzen wenden. Das wäre so nicht hinnehmbar.“ Weiter warnte Meuthen: „Das heißt, dass darauf reagiert werden wird.“ Wie eine solche Reaktion aussehen könnte, sagte der AfD-Bundesvorsitzende allerdings zunächst nicht.
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte am Samstag den von Meuthen betriebenen Ausschluss des brandenburgischen Landespolitikers Kalbitz bestätigt. Der AfD-Bundesvorstand hatte den Rauswurf von Kalbitz im Mai damit begründet, dass dieser bei seinem Eintritt in die AfD eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) verschwiegen habe. Die HDJ zählt zu den Organisationen, die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehen.
Gauland zog nun die Neutralität des Schiedsgerichts in Zweifel. „Leider ist es um die Parteigerichtsbarkeit nicht gut bestellt, und daher werde ich mich in diesem Fall einzig und allein nach den Entscheidungen und Urteilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit richten“, sagte er der „Welt“ (Dienstagsausgabe). „Denn beim Bundesschiedsgericht geht es offensichtlich um bestimmte politische Interessen, die hier aber nichts zu suchen haben dürfen.“
Auch Höcke hatte nach dem Urteil des Schiedsgerichts von einem „schweren Schaden für unsere Partei“ gesprochen. Zudem stellte Höcke ebenfalls die Unabhängigkeit des Parteigerichts in Frage.
In Brandenburg war schon nach dem Beschluss des Bundesvorstands zum Parteiausschluss von Kalbitz die Geschäftsordnung von der Landtagsfraktion so geändert worden, dass eine Parteimitgliedschaft nicht mehr Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Fraktion ist. Der Landesverband gilt innerhalb der AfD als besonders weit rechts stehend.