Im Streit über den Bußgeldkatalog für Temposünder beharrt das Bundesverkehrsministerium auf Änderungen. Das Ministerium sehe in dem Formfehler bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch eine Chance, „eine Unverhältnismäßigkeit im Bußgeldkatalog richtigzustellen“, sagte ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Freitag in Berlin. Es komme jetzt darauf an, eine schnelle Lösung zu finden.
Der Ministeriumssprecher verwies darauf, dass nach einer Entscheidung der Länder zunächst der alte Bußgeldkatalog gelte. Zur Debatte um die Verantwortung für die Panne bei der StVO-Novelle wollte er sich nicht konkret äußern: Die Schuldfrage bringe nichts. „Wir müssen jetzt nach vorne schauen“, sagte der Sprecher.
Wegen eines Formfehlers in der Novelle sind die umstrittene Neuregelung und der Bußgeld-Katalog nicht rechtskräftig. Der Verkehrsminister will die Korrektur dieses Fehlers mit einer Entschärfung der Strafen für Tempoverstöße verbinden. Strittig ist vor allem das geplante einmonatige Fahrverbot bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts.
Die Grünen kritisierten das Vorgehen des Verkehrsminister scharf. „Scheuer hat von Anfang an einen Formfehler in die Novelle eingebaut und versucht jetzt auch noch, die Schuld auf das Bundesjustizministerium zu schieben“, erklärte die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner. Die Verantwortung liege aber allein bei ihm, auch wenn die beiden von Scheuer „ungeliebten Klauseln zu einem Monat Fahrverbot bei gefährlicher Raserei“ vom Bundesrat der Verordnung beigefügt worden seien.
Der Automobilclub Mobil in Deutschland forderte dagegen die Landesverkehrsminister auf, der StVO-Novelle nur bei gleichzeitiger Entschärfung des Bußgeldkatalogs zuzustimmen. Den Autofahrern sei durch den Formfehler „quasi eine zweite Chance geschenkt“ worden, erklärte Präsident Michael Haberland. Da die Änderungen ohnehin wieder alle politischen Organe durchlaufen müssten, könnten die Verschärfungen des neuen Bußgeldkatalogs bei den Fahrverboten zurückgenommen werden.