Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschäftigen nach einem Zeitungsbericht zunehmend die Gerichte. Bundesweit mehren sich Klagen von Unternehmen auf Versicherungsleistungen, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) am Freitag auf Grundlage einer Umfrage bei zwei Dutzend Landgerichten berichtete. Demnach sind bei den zuständigen Kammern bislang rund 80 entsprechende Klagen eingegangen. Unter den Klägern seien Betreiber von Cafés, Restaurants, Hotels sowie Diskotheken und Kinos.
Hintergrund für die Klagen sind Auseinandersetzungen um mögliche Versicherungsleistungen infolge der von den Behörden verordneten Schließungen und Beschränkungen. Dabei geht es dem Bericht zufolge vor allem um die unterschiedliche Auslegung von abgeschlossenen Betriebsausfallversicherungen. Die Streitwerte gingen bis in den sechsstelligen Bereich.
„Wo ein Anspruch besteht, wird ohne Wenn und Aber gezahlt. Für Pandemien ist die Betriebsschließungsversicherung aber ursprünglich nicht konzipiert. Daher sind in der Regel nur ganz wenige Corona-Fälle abgesichert“, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dem Blatt. „In den anderen Fällen zahlen viele Versicherer freiwillige Leistungen, immerhin die Hälfte der verbleibenden Schäden.“
So manch ein Unternehmer gibt sich damit aber nicht zufrieden und sucht eine juristische Klärung. Die meisten Fälle unter den befragten Landgerichten verzeichnen laut „NOZ“ Hamburg, Münster, Leipzig, Stuttgart und München I. Entsprechende Fälle gibt es auch in Flensburg, Kiel, Oldenburg und Osnabrück sowie in Dortmund, Köln, Kassel, Rostock, Dresden, Halle, Nürnberg-Fürth, Karlsruhe, Koblenz und Freiburg.
Nahezu alle betroffenen Kammern gehen demnach davon aus, dass es in den kommenden Wochen zu weiteren Klagen kommen wird, weil Unternehmer und Versicherer über mögliche Leistungen streiten. Auch der Deutsche Richterbund gehe davon aus, dass die zahlreichen Streitfragen zunehmend die Gerichte beschäftigen werden.