Umstrittenes Verfassungsschutz-Gesetz kommt am Mittwoch noch nicht ins Kabinett

Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender
Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender

Wegen anhaltender Differenzen hat die Koalition die Kabinettsbefassung mit der geplanten Reform des Verfassungsschutzes verschoben, die dem Inlandsgeheimdienst deutlich mehr Überwachungsmöglichkeiten verschaffen soll. „Die Novelle des Verfassungsschutzrechts befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ressorts“, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Eigentlich hätte das Kabinett am Mittwoch das Bundesverfassungsschutzgesetz verabschieden sollen.

Streitpunkt sind weiterhin die Befugnisse zur Überwachung verschlüsselter Telekommunikation, die so genannte Quellen-TKÜ. Die SPD-Innenexpertin Ute Vogt warf der Union vor, sie wolle die umstrittene Quellen-TKÜ nicht nur für den Bundesverfassungsschutz, sondern auch für Auslandsgeheimdienst BND und den Miitärgeheimdienst MAD ermöglichen. Eine solche Ausweitung der Befugnisse lehnt die SPD aber ab.

Seehofer hatte vor einigen Wochen gesagt, er strebe eine Kabinettstückchen der seit langem strittigen Neuregelung für den 29. Juli an. „Die Union versucht, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung nicht nur für den Verfassungsschutz, sondern in einem Zug auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischen Abschirmdienst (MAD) zu erlauben“, sagte Vogt nun der Nachrichtenagentur AFP. „Wir wollen aber keine Generalklausel für alle Dienste.“ 

Im vorliegenden Gesetzentwurf gehe es um die Rechte und Aufgaben des Verfassungsschutzes, sagte Vogt. Für diesen wolle die SPD die Quellen-TKÜ ermöglichen. „Wenn das Innenministerium den Gesetzentwurf so vorlegt, spricht nichts dagegen, die Reform des Verfassungsschutzgesetzes im September im Bundestag zu beraten.“ 

Durch die Quellen-TKÜ soll der Verfassungsschutz die Möglichkeit erhalten, eine laufende verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen. So soll das Amt zum Beispiel Online-Telefonate überwachen und Messenger-Nachrichten lesen können.

Der Sprecher von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wollte sich nicht zu Einzelheiten der koalitionsinternen Abstimmung äußern. Er verwies aber auf die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, die „maßvolle Kompetenzerweiterungen“ für den Bundesverfassungsschutz vorsehe. Gleichzeitig sei eine entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vorgesehen.

Mit der Kabinettsberatung am Mittwoch war gerechnet worden, nachdem die Koalitionspartner im Juni eine weitgehende Einigung verkündet hatten. Demnach hatte sich Seehofer bereit erklärt, auf die umstrittene Online-Durchsuchung zu verzichten. 

Die SPD hatte sich seinen Angaben zufolge damit einverstanden erklärt, einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung des Inlandsgeheimdienstes grundsätzlich zuzustimmen. Über die Ausgestaltung dieser Regelung gibt es aber noch Differenzen. 

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