Urteil: Entzug des Sorgerechts für Kinder von IS-Rückkehrerin rechtmäßig

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat den vorläufigen Entzug des Sorgerechts einer IS-Rückkehrerin für ihre vier Kinder für rechtmäßig erklärt. Das Gericht ging laut am Montag veröffentlichtem Beschluss davon aus, dass die Kinder „aufgrund des Erlebens von Krieg und Flucht einen erhöhten Bedarf an Zuwendung und Aufmerksamkeit haben“. Die deutsch-syrische Mutter hatte eigentlich eine Unterbringung bei der Großmutter der Kinder angestrebt.

Vor Gericht wehrte sie sich gegen den vorläufigen Entzug der elterlichen Sorge für ihre Kinder zwischen einem und vier Jahren durch ein Amtsgericht. Unerheblich für diese Entscheidung ist laut dem Gerichtsbeschluss jedoch, ob die Mutter weiterhin islamistischem Gedankengut anhänge und nicht bereit sei, ihre Kinder in einer „den Vorgaben der deutschen Rechtsordnung genügenden Art und Weise“ zu erziehen. Wegen ihrer Inhaftierung stehe sie für die Erziehung, Betreuung und Versorgung derzeit ohnehin nicht zur Verfügung.

Allerdings sei die Unterbringung bei der Großmutter aktuell noch „mit einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls“ verbunden, hieß es. Denn die Kinder würden die Großmutter bislang nicht kennen, diese sei zudem selbst auf Unterstützung angewiesen. Außerdem setze die Aufnahme der Kinder umfangreiche Vorbereitungen voraus. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Die Mutter lebte von 1999 bis 2014 überwiegend in Deutschland. Ende 2014 reiste sie den Gerichtsangaben zufolge nach Syrien aus, um sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Später floh sie mit ihren vier Kindern aus zwei Ehen in die Türkei, wo sie in Abschiebehaft kam. Ende 2019 wurde sie dann am Frankfurter Flughafen festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Kinder wurden in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. 

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