Die Bundesregierung hat die neuen Sanktionsdrohungen der USA gegen den Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 kritisiert. Deutschland lehne extraterritoriale Sanktionen ab, „denn wir erachten sie als völkerrechtswidrig“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag. „Das ist die klare Haltung der Bundesregierung.“ Die Aussagen von US-Außenminister Mike Pompeo seien „zur Kenntnis genommen“ worden.
Pompeo hatte am Mittwoch angekündigt, die Pipeline solle unter ein Gesetz mit den Namen Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act (Gesetz zum Entgegentreten von Amerikas Gegnern mit Sanktionen; Caatsa) aus dem Jahr 2017 fallen. Das Gesetz ermöglicht Strafmaßnahmen unter anderem gegen Unternehmen, die Geschäfte mit Russland, aber auch Staaten wie dem Iran und Nordkorea machen.
Unter Pompeos Vorgänger Rex Tillerson war Nord Stream 2 von dem Gesetz ausgenommen worden, weil der Bau der Pipeline bereits begonnen hatte. Pompeo kündigte nun an, die Richtlinien zum Gesetz so anzupassen, dass die Pipeline ebenfalls betroffen ist. Damit könnte eine größere Bandbreite von Unternehmen von Strafmaßnahmen betroffen sein. Konkrete Sanktionen wurden aber noch nicht verhängt.
Nord Stream 2 soll Gas von Russland nach Deutschland transportieren und ist besonders auch in Osteuropa umstritten. Befürchtet wird vor allem eine Schwächung alternativer Pipelines und traditioneller Transitländer, etwa der Ukraine. Auch den USA ist das Projekt ein Dorn im Auge. Die US-Regierung argumentiert, Europa begebe sich in eine Energie-Abhängigkeit von Russland.
Die USA hatten bereits in der Vergangenheit versucht, eine Fertigstellung von Nord Stream 2 mit Sanktionen zu verhindern. Die Ende 2019 von Präsident Donald Trump in Kraft gesetzten Sanktionen richteten sich gegen die Betreiber von Verlegeschiffen, die am Bau beteiligt sind. Der Bau der Pipeline musste deswegen unterbrochen werden. Russlands Präsident Wladimir Putin zeigte sich aber optimistisch, dass das Projekt Anfang 2021 mit einigen Monaten Verzögerung fertiggestellt werden könne.