Die juristische Auseinandersetzung um das Verbot der für Samstag geplanten Großdemonstration gegen die Corona-Politik hat begonnen: Die Initiative Querdenken 711 reichte am Donnerstag einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot der Veranstaltung ein, wie eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP sagte. Unterdessen kam von Union und Werteunion weitere Kritik an der Entscheidung der Berliner Versammlungsbehörde.
Nach Gerichtsangaben ist wohl nicht mehr am Donnerstag, sondern eher am Freitagvormittag mit einer Entscheidung zum Eilantrag der Veranstalter zu rechnen. Sie können bei einer Niederlage zuerst vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sollte das Verwaltungsgericht in Berlin das Verbot kippen, kann auch die Versammlungsbehörde noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Den Schritt nach Karlsruhe kann sie juristisch jedoch nicht gehen.
In der Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres zu dem Verbot der Versammlungsbehörde hatte es am Mittwoch zur Begründung geheißen, bereits die vorangegangenen einschlägigen Versammlungen vom 1. August hätten gezeigt, „dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben“.
Querdenken 711 erklärte nach dem Verbot, die Demos sollten in jedem Fall stattfinden. Die Anmelder hatten bundesweit mobilisiert, sie erwarteten 20.000 Teilnehmer. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte ein entschiedenes Einschreiten der Polizei im Fall von Ansammlungen an. Mehrere tausend Beamte würden das Demoverbot durchsetzen.
Die Berliner Polizei bereitet sich nach Angaben eines Sprechers auf mehrere Szenarien vor – sowohl darauf, dass das Verbot gekippt wird, als auch darauf, dass sich trotz des bestehenden Verbots Kritiker der Corona-Politik versammeln. Bei Bestätigung des Verbots will die Polizei demnach verhindern, dass sich Demos und Aufzüge bilden.
„Das wäre eine Straftat“, mahnte ein Sprecher. Laut Bundesversammlungsgesetz kann der Veranstalter oder Leiter einer verbotenen Versammlung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Bei der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Geisel verteidigte unterdessen am Donnerstag das Verbot und nannte es zugleich eine „schwierige Entscheidung“. „Versammlungsfreiheit bedeutet ja nicht, dass man das Recht hat, gegen geltendes Recht zu verstoßen“, sagte er im Rundfunk Berlin-Brandenburg. Die Grundrechte Versammlungsfreiheit und Unversehrtheit des Lebens hätten gegeneinander abgewogen werden müssen. Das Verbot sei keine politische Entscheidung, sondern diene dazu, den Infektionsschutz durchzusetzen.
Scharfe Kritik am Demoverbot übte Unionsfraktionsvizechef Carsten Linnemann (CDU). „Ich halte die Entscheidung für selten dämlich“, sagte der Bundestagsabgeordnete den Sendern RTL und n-tv. Die Entscheidung könne „zu einer zunehmenden Radikalisierung in der Gesellschaft“ führen.
Dem schloss sich die konservative Werteunion an. „Als in Berlin noch für das Bündnis ‚Black Lives Matter‘ demonstriert wurde – vielfach ohne Masken und unter Missachtung des Abstandgebots – gab sich Herr Geisel noch begeistert“, kritisierte deren Vorsitzender Alexander Mitsch.
Beim Verbot der Corona-Demo dränge sich der Eindruck auf, dass „politische und nicht sachliche Gründe“ entscheidend gewesen seien. Am 1. August waren neben Corona-Leugnern und radikalen Impfgegnern waren auch viele Teilnehmer mit eindeutig rechtsgerichteten Fahnen oder T-Shirts auf den Straßen.