Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Leipziger Urteil wegen Betrugs gegen zwei Manager des Internetkonzerns Unister bestätigt. Die Karlsruher Richter sprachen den ehemaligen Finanzchef Daniel K. jedoch hinsichtlich der Vorwürfe der Beihilfe zur Steuerhinterziehung frei, wie das Leipziger Landgericht am Freitag mitteilte. Es habe ihm am Tatvorsatz gefehlt. K. war Ende 2017 zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das Leipziger Landgericht muss nun neu über die Strafzumessung für die Beihilfe zur unbefugten Geschäftstätigkeit sowie zur Frage der Gesamtstrafe für K. verhandeln, wie aus dem BGH-Beschluss hervorgeht. Holger F., der frühere Leiter des Unister-Flugbereichs, war zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil bestätigte der BGH.
Dem Leipziger Urteil zufolge hatten die beiden Kunden von Flugportalen wie ab-in-den-Urlaub.de durch nachträgliche Änderungen bei Flugbuchungen Kostenvorteile vorenthalten und dadurch zu hohe Ticketpreise eingenommen. Unister selbst und auch die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und erklärt, die Praxis des sogenannten Runterbuchens sei in der gesamten Reisebranche üblich.
Unister hatte im Juli 2016 nach Tod ihres Gründers Thomas Wagner bei einem Flugzeugabsturz Insolvenz angemeldet. Daraufhin mussten zahlreiche Tochterfirmen ebenfalls Insolvenz anmelden, die Geschäftsfelder wurden inzwischen verkauft. Wagner gründete Unister 2002 in Leipzig, damals war er noch Student. Er galt als zentrale Figur des Unternehmens.