Der Bremer Staatsgerichtshof verkündet am Donnerstag (11.00 Uhr) sein Urteil im Prozess um eine Wahlbeschwerde der blinden Sängerin Corinna May. Die 49-Jährige rügt, dass bei der Bürgerschaftswahl im Mai 2019 blinde Menschen benachteiligt worden seien. Sie bemängelt etwa die Gestaltung der Wahlbenachrichtigung und die Ausstattung der Wahllokale. May war 2002 beim Eurovision Song Contest im estnischen Tallinn mit ihrem Song „I Can’t Live Without Music“ für Deutschland angetreten und hatte den 21. Platz erreicht.
Am Donnerstag wollen die Verfassungsrichter außerdem ihr Urteil zu einer weiteren Wahlbeschwerde verkünden. Der Beschwerdeführer beklagt, dass es wegen der elektronischen Datenverarbeitung bei der Zählung der Stimmen unmöglich gewesen sei, zu überprüfen, ob die Stimmen unverfälscht erfasst worden seien. In beiden Fällen hatte das Wahlprüfungsgericht die Einsprüche zurückgewiesen, woraufhin das Landesverfassungsgericht angerufen wurde.