Bund und Länder verständigen sich auf schärfere Corona-Schutzmaßnahmen

Bild. glomex

Bund und Länder haben sich angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen auf eine Reihe von Verschärfungen von Schutzmaßnahmen verständigt. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll es ein Mindest-Bußgeld von 50 Euro geben, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mitteilte. Allerdings trägt Sachsen-Anhalt diese Einigung nicht mit.

Verkehrsminister der Länder sollen demnach auch prüfen, ob ein erhöhtes Beförderungsgeld in gleicher Höhe bei Verstößen im Nah- und Fernverkehr der Bahn erhoben werden kann. Mit den Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht komme der Staat „ein Stück härter daher“, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher nach den Beratungen.

Wenn jemand bewusst in ein Corona-Risikogebiet reist, soll für die Zeit der Pflicht-Quarantäne nach einer „vermeidbaren Reise“ in ein solches Gebiet solle den Rückkehrern künftig kein Verdienstausfall gezahlt werden, sagte Bundeskanzlerin Merkel weiter. Bund und Länder seien sich einig, dass Reisen in Risikogebiete wegen der hohen Infektionsgefahr „eingeschränkt werden“ müssten.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern konnten sich dagegen nicht auf eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für Privatfeiern verständigen. Dies teilte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach den Spitzenberatungen am mit. Ursprünglich hatte das Bundeskanzleramt vorgeschlagen, die Zahl der Teilnehmer an Privatfeiern auf 25 zu begrenzen – dagegen gab es aber Widerstand auf Seiten der Ministerpräsidenten.

„Die Länder haben sehr unterschiedliche Vorstellungen, die man am heutigen Tag nicht zusammenbringen konnte“, sagte Merkel dazu. Sie wolle aber „an dem Thema dranbleiben“. 

Großveranstaltungen soll es nach den Worten Söders bis Ende des Jahres generell nicht mehr geben.

Das Spitzentreffen, das als Videokonferenz stattfand, war die erste derartige Beratung seit Juni. Bereits damals hatte es in verschiedenen Punkten unterschiedliche Meinungen vor allem im Kreis der Länder-Regierungschefs gegeben, die dann auch in unterschiedliche Regelungen auf Länderebene mündeten.

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