Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in Berlin ist das im Neutralitätsgesetz verankerte Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht rechtens. Das Gericht gab am Donnerstag einer muslimischen Frau recht, die geklagt hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Berliner Schuldienst eingestellt wurde. Die Klägerin sei „wegen der Religion benachteiligt“ worden, erklärte das Gericht.
Im November 2018 hatte das Landesarbeitsgericht der Klägerin rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen. Dagegen war das Land Berlin unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz in Revision gegangen. Diese lehnte das Bundesarbeitsgericht nun ab.
Das Landesarbeitsgericht verwies darauf, dass das Kopftuch nur verboten werden könne, wenn eine konkrete Bedrohung des Schulfriedens vorliege. Dem schloss sich das Bundesarbeitsgericht nun an.
Die Gerichte beriefen sich damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. Das hatte entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen rechtswidrig ist.