Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht in der Regel mindestens 50 Euro

Bundestag von außen
Bundestag von außen

Bund und Länder haben sich bei Verstößen gegen die Maskenpflicht auf ein Mindest-Bußgeld von 50 Euro verständigt. Allerdings trägt Sachsen-Anhalt diesen Beschluss nicht mit, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mitteilte. Die Verkehrsminister der Länder sollen demnach prüfen, ob ein erhöhtes Beförderungsgeld in gleicher Höhe bei Verstößen im Nah- und Fernverkehr der Bahn erhoben werden kann.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44818 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt