Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat Optikern die Werbung mit Gratisbrillen für „Corona-Helden“ untersagt. Wie das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied, darf das Unternehmen Pro Optik mit deutschlandweit mehr als 140 Filialen keine Brillengeschenke für Angehörige bestimmter Berufsgruppen auf seiner Internetseite bewerben. Damit habe das Unternehmen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen, hieß es zur Begründung.
Die Kette hatte im April mit einer Gratisbrille für „unsere Helden- exklusiv für Pflegerinnen, Pfleger, Ärztinnen und Ärzte“ geworben. Dagegen wehrte sich ein Verband, der nach seiner Satzung die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder fördert. Er beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, in der die Werbung untersagt werden sollte.
Die Stuttgarter Richter verbaten nun die Werbung. Bei dieser handle es sich um eine unlautere geschäftliche Handlung, da die kostenlose Abgabe von Brillen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße. Es liege eine Werbung für Produkte einer bestimmten Marke vor; zudem bestehe die Gefahr einer „unsachlichen Beeinflussung der Werbeadressaten“.