Gesetz über „befriedete Bezirke“ schützt Bundestag vor allem in der Sitzungszeit

architektur_gebäude_bundestag_bundesrepublik_deutschland
Symbolbild: Bundestag

Der Ansturm von Rechtsextremen auf das Reichstagsgebäude hat eine Debatte über die Ausweitung des Demonstrationsverbots am Bundestag ausgelöst. Eine strikte „Bannmeile“ wie zu Bonner Regierungszeiten gibt es seit 1999 nicht mehr. Nach dem Umzug von Bundestag und Bundesrat trat das „Gesetz über befriedete Bezirke für die Verfassungsorgane des Bundes“ in Kraft. Es löste das Bannmeilengesetz ab, das seit 1955 den Regierungsbezirk in Bonn weitgehend vor Versammlungen geschützt hatte.

Die Regelungen für Berlin wurden weniger strikt gehalten, um den hohen Rang der Versammlungsfreiheit zu betonen. Das „Gesetz über befriedete Bezirke“ legt fest, dass Demonstrationen in den Bereichen von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nur dann stattfinden dürfen, wenn sie die Tätigkeit der jeweiligen Einrichtung nicht gefährden, was beim Bundestag insbesondere während der sitzungsfreien Zeit gilt. Spontanversammlungen in den befriedeten Bezirken sind nicht erlaubt.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44245 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt