Hohe Nachfrage: Altmaier will Corona-Überbrückungshilfen für Mittelstand bis Dezember verlängern

Peter Altmaier - Bild: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 DE

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will die seit Juli bestehende Überbrückungshilfe für den Mittelstand in der Corona-Krise verlängern. Altmaier plane, die Hilfen bis Dezember auszuweiten, hieß es am Samstag aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Gerade der Mittelstand und seine Beschäftigten benötigten weiterhin dringend Hilfe, um diese schwierige Zeit zu überstehen, hieß es zur Begründung.

Die Antragszahlen für Betriebskostenzuschüsse steigen demnach weiter täglich an; besonders stark sei die Nachfrage durch kleine und mittlere Unternehmen. Bisher wurden den Angaben zufolge rund 38.000 Anträge gestellt und ein Fördervolumen von über 700 Millionen Euro beantragt. 

Rund 94 Prozent der Anträge kommen demnach von Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Etwa 30 Prozent der Anträge seien aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe eingegangen, zehn Prozent aus der Reisewirtschaft und weitere Anträge vor allem aus dem Kulturbereich und der Veranstaltungsbranche.

In diesen besonders von den aktuellen Einschränkungen betroffenen Bereichen sei der Bedarf weiterhin sehr hoch und die Lage ernst, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Gerade in diesen Branchen benötigten Unternehmen und Beschäftigte weiterhin dringend Unterstützung, um die Krise zu überstehen.

Die Überbrückungshilfe sind Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen, die sich an der Höhe des Umsatzrückgangs bemessen. Maximal werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet – dazu zählen etwa Mieten für Geschäftsräume, Leasingraten und Versicherungen. Je Unternehmen gibt es maximal 150.000 Euro für drei Monate.

Die Überbrückungshilfe ist neben der schon in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung Eckpfeiler des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets. 25 Milliarden Euro waren zunächst dafür eingeplant. Um Missbrauch zu verhindern, müssen Firmen die Anträge mit Hilfe von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern stellen.

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